Der Weg vom Sanitätszug des Bundes zu Schnelleinsatzgruppen
Nach der Auflösung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) 1968 wurde mit dem „Gesetz zum Erweiterten Katastrophenschutz“ die Grundlage für das Personal aus dem normalen KatS der Länder für den Verteidigungsfall und somit für die Sanitäts-, Verbandsplatz-, Betreuungs- und Transportzüge des Bundes geschaffen.Seit diesem Zeitpunkt gab es im Landkreis Miltenberg, mit der Beauftragung des BRK, 3 Sanitätszüge und jeweils ein Verbandsplatz-, Betreuungs- und Transportzug.Diese Einheiten waren spätestens zu Beginn der 80-ziger Jahre, durch ihre „Trägheit“ aber auch Ausstattung, den Anforderungen des sich rasant wandelnden Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes nicht mehr gewachsen.
Die Verantwortlichen Führungskräfte im Kreisverband Miltenberg-Obernburg, aber auch im BRK-Landesverband, befassten sich mit Überlegungen zu zeitgemäßen Konzepten.
Der Weg zur SEG
| Protokoll v. 23.10.1985 (RK-Haus Obernburg) Arbeitstagung, Rundschreiben BRK-Präsidium 30/83 | - erste Überlegungen die Sanitätszüge flexibler zu machen und den Einsatzwert zu erhöhen - Einführung des Führer vom Dienst im KV- Informationsschreiben an die Mitglieder des 3. Sanitätszuges |
| Protokoll v. 31.10.1985 (RK-Heim Kirchzell) Besprechung, Zusammensetzung und Aufgaben einer SEG | - Rundschreiben 30/83 „Bildung von Sondereinsatzgruppen“ Umsetzung im KV - Einsatzmöglichkeiten der SEG, grundsätzliche Voraussetzungen,Ausstattung |
| Protokoll v. 10.11.+16.12.1986 (RK-Haus Obb) Arbeitstagung | - Ergebnisse aus Besprechungen der vergangenen Monate und die verschiedenen Konzepte werden zusammengefasst; - Innerhalb des 3. Sanitätszuges soll ein „Vorauskommando“ (SEG) gebildet werden |
| Protokoll v. 16.03.1987 (RW-MIL) Besprechung | - Erstellung von Unterlagen über Ausstattung, evtl. notwendige Materialien, Beschaffung von Funkmeldeempfängern - Bildung eines KatS-Arbeitskreises Schnelleinsatzgruppen |
| Protokoll v. 26.10.1987 (RK-Heim Kirchzell) Besprechung Arbeitskreis | - Informationen zur „Neukonzeption Bayerischer Sanitätszug“ (BYSZ) vom Bayerischen Staatsministerium des Innern liegen vor - Stärke und Zusammensetzung einer SEG- Aufstellung und Standorte im Landkreis - pers. Ausstattung der HelferInnen, notwendige Ausbildung |
| Protokoll v. 04.04.1988 (RK-Haus Obb) Besprechung Arbeitskreis | - Beschluss zur Aufstellung einer SEG im Rahmen des 3. Sanitätszuges - Detailabstimmung mit dem Landratsamt - Information der KV-Vorstandschaft |
| Protokoll v. 04.11.1988 (RK-Heim Kirchzell) Besprechung Helfer 3. SanZug-MIL | - Aufstellung für die Schnelleinsatzgruppe wird vorgestellt und wird umgesetzt - Erfahrungen der SEG- (3.SZ) sollen in die Konzeption weiterer SEG’en im Landkreis einfließen Schreiben des StMI v. 20.12.1988Sanitätsdienst im Katastrophenschutz - Neukonzept „Bayerischer Sanitätszug“ „…. vier gleichartige, schnell alarmierbare und selbständig einsetzbare Sanitätsgruppen (SEG’en) bilden zukünftig einen BYSZ ….“ |
| Protokoll v. 22.02.1989 (RK-Haus Obb) Besprechung Arbeitskreis SEG‘en | - Gedanken zur Überarbeitung des bisherigen SEG-Konzeptes im KV aufgrund des Schreibens vom StMI v. 20.12.1988 - Anforderungskatalog und Einsatzkonzept wird erstellt - Aufbau weiterer SEG’en im Landkreis/Kreisverband in Anlehnung an die Sanitätszüge (Nord-Mitte-Süd) - Ermitteln notwendiger Ausstattung und Beschaffungen |
| Protokoll v. 13.04.1989 (RK-Haus Obb) Besprechung Arbeitskreis SEG‘en | - Finanzierbarkeit der SEG‘en - notwendige Anschaffungen 1989 - 1991: ca. 90.000.- DM - Anforderungsberechtigte, Einsatzschwellen, Einsatzbereiche, Zusammensetzung, Ausbildung, usw. werden festgelegt |
| Besprechung v. 14.06.1989 (RK-Heim Kirchzell) „Die SEG-Süd mit Standort Kirchzell ist Einsatzbereit“ | - 23 HelferInnen wurden ausgebildet und ausgestattet - Mindestausrückestärke sind 8 Einsatzkräfte - Absprachen mit den Arbeitgebern wurden getroffen - weitere FME u.a. müssen noch beschafft werden - eine Konzeption für ein Führungs- und Vorausfahrzeug wird erstellt. Dieses wird 1992 in Dienst gestellt (VW-Syncro) |
Fall der Mauer/DDR Ende 1989:
Die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Fall der Mauer und den damit zusammen hängenden Einsätzen der verschiedensten Einheiten des DRK/BRK sowie der Sanitätszüge des Bundes, führen zu grundsätzlichen Überlegungen den „erweiterten“ Katastrophenschutz neu zu strukturieren.
Protokoll v. 20.06.1990 (RK-Haus Obb)
Besprechung Arbeitskreis SEG‘en,
- in den vergangenen Monaten wurde weiter an der Aufstellung
weiterer SEG’en gearbeitet
- Detailabstimmung mit dem Landratsamt zum Einsatz der Fahrzeuge und
des Materials/Ausstattung der SZ im Rahmen der SEG’en,
- Anforderungsberechtigte, Einsatzschwellen, Einsatzbereiche,
Zusammensetzung, Ausbildung, usw. werden festgelegt
1995 gibt es erste Überlegungen des Bundes und der Länder den erweiterten KatS des Bundes und den zivilen KatS der Länder zusammen zu führen und schlagkräftige schnelle Einheiten aufzustellen.
1996: Mit Schreiben vom 29.01.1996 informiert das Landratsamt Miltenberg den BRK-Kreisverband über die Neukonzeption der Erweiterung des Katastrophenschutzes und die Festlegung der Trägerschaften der Fahrzeuge in der Erweiterung des KatS in den Aufgabenbereichen Sanität und Betreuung im Landkreis.
8 Fahrzeuge aus den Sanitätszügen sollen bis Juni 1996 abgegeben werden
September 1996
Überlegungen zur Bildung einer Lehrgruppe
„Schnelleinsatzgruppen und Organisatorische Leiter“
im Bezirksverband Würzburg
- Diese nimmt Anfang 1997 ihre Tätigkeit auf
1997 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25. März tritt in Kraft
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG)
Die Sanitätszüge des Bundes werden aufgelöst.
Der erweiterte Katastrophenschutz wurde durch Aufhebung der Rechtsgrundlage gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) 1997 aufgelöst. Lediglich die Vorschriften über die Rechtsstellung der (freigestellten) Helfer gelten fort bis zur Abschaffung des Wehrdienstes.
1998: Ab diesem Zeitpunkt, teilweise schon ab 1996, werden besonders in Bayern, sog. Schnelleinsatzgruppen oder auch Sondereinsatzgruppen aufgebaut.
Richtlinie 76/98
Mit der Richtlinie 76/98 für Schnelleinsatzgruppen Sanität und Betreuung entstand die erste Grundlage zur Zusammensetzung, den Aufgaben und die Ausstattung für SEG’en im BRK.
2009: Die Richtlinie für den Sanitäts- und Betreuungsdienst des Katastrophenschutzes der Hilfsorganisationen in Bayern tritt in Kraft.
Auf dieser Grundlage werden in Abstimmung mit den Bayerischen Innenministerium landesweit Schnelleinsatzgruppen aufgestellt, die mit Fahrzeugen des Landes und Bundes einheitlich ausgestattet werden.

